Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber geschlossen werden.

1.2. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet dem Auftraggeber verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber.

1.3. A. Eckert & C. Wetzel GbR schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. A. Eckert & C. Wetzel GbR bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggeber. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für A. Eckert & C. Wetzel GbR ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggeber zuwiderläuft.

1.5. Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt A. Eckert & C. Wetzel GbR – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggeber

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.2. Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese A. Eckert & C. Wetzel GbR rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann A. Eckert & C. Wetzel GbR nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.3. Sofern der Auftraggeber A. Eckert & C. Wetzel GbR Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftraggeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Auftraggeber räumt A. Eckert & C. Wetzel GbR für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (z.B. Bilder, Videos, Grafiken, Texte) zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch A. Eckert & C. Wetzel GbR.

2.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, A. Eckert & C. Wetzel GbR von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Auftraggeber unterstützt A. Eckert & C. Wetzel GbR bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

2.5. Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die A. Eckert & C. Wetzel GbR durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

2.6. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Auftraggeber und/oder die vom Auftraggeber selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Auftraggeber bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.7. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von A. Eckert & C. Wetzel GbR zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.8. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggeber entstehen, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.9. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Onlineauftritte und Technik

3. Webseiten- und Shoperstellung (agil)

3.1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

3.2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Auftraggeber. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Auftraggeber bei A. Eckert & C. Wetzel GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Auftraggeber festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch A. Eckert & C. Wetzel GbR dar. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Auftraggeberanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt ein Vertrag zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber zustande.

3.4. Der Auftraggeber kann jederzeit Auftraggeberwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist A. Eckert & C. Wetzel GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.5. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden.

3.6. Voraussetzung für die Tätigkeit von A. Eckert & C. Wetzel GbR ist, dass sämtliche vom Auftraggeber zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen A. Eckert & C. Wetzel GbR rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggeber entstehen, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

3.7. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von A. Eckert & C. Wetzel GbR nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.8. Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

3.9. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Auftraggeber zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Auftraggeber, sich über die für seinen Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

3.10. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder A. Eckert & C. Wetzel GbR zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Auftraggeber die weitergehenden Leistungsangebote von A. Eckert & C. Wetzel GbR in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Auftraggeber für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. A. Eckert & C. Wetzel GbR haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

4.1. Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

4.2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Auftraggeber. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

4.3. Maßgeblich für den Umfang der von A. Eckert & C. Wetzel GbR zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Auftraggeber erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte A. Eckert & C. Wetzel GbR erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Auftraggeber hat zu eventuellen Vorschlägen von A. Eckert & C. Wetzel GbR hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber A. Eckert & C. Wetzel GbR verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

4.4. Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt A. Eckert & C. Wetzel GbR ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, das von A. Eckert & C. Wetzel GbR erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. A. Eckert & C. Wetzel GbR verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggeber, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Auftraggeber mit dem letzten Vorschlag von A. Eckert & C. Wetzel GbR endgültig nicht einverstanden, kann er oder A. Eckert & C. Wetzel GbR das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von A. Eckert & C. Wetzel GbR sind vom Auftraggeber in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

4.5. Wird das Pflichtenheft vom Auftraggeber abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Auftraggeber abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. A. Eckert & C. Wetzel GbR erbringt keine über die im vom Auftraggeber abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt A. Eckert & C. Wetzel GbR grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Auftraggeber abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Auftraggeber entwickelt und programmiert A. Eckert & C. Wetzel GbR die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

4.6. Voraussetzung für die Tätigkeit von A. Eckert & C. Wetzel GbR ist, dass sämtliche vom Auftraggeber zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen A. Eckert & C. Wetzel GbR rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggeber entstehen, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

4.7. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Auftraggeber vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der A. Eckert & C. Wetzel GbR schriftlich oder in Textform anzeigen A. Eckert & C. Wetzel GbR wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf A. Eckert & C. Wetzel GbR vorübergehende Workarounds bereitstellen.

4.8. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von A. Eckert & C. Wetzel GbR nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

4.9. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

4.10. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Auftraggeber zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Auftraggeber, sich über die für seinen Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

4.11. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder A. Eckert & C. Wetzel GbR zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Auftraggeber die weitergehenden Leistungsangebote von A. Eckert & C. Wetzel GbR in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Auftraggeber für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. A. Eckert & C. Wetzel GbR haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

5. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

5.1. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). A. Eckert & C. Wetzel GbR kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder A. Eckert & C. Wetzel GbR zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Auftraggeber die weitergehenden Leistungsangebote von A. Eckert & C. Wetzel GbR in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

5.2. Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

5.3. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von A. Eckert & C. Wetzel GbR kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Auftraggeber beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Auftraggeber diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder A. Eckert & C. Wetzel GbR gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

5.4. A. Eckert & C. Wetzel GbR haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Auftraggeber verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von A. Eckert & C. Wetzel GbR liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

5.5. Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. A. Eckert & C. Wetzel GbR schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

6. Domainregistrierung

6.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet dem Auftraggeber Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

6.2. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

6.3. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.

6.4. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird den Auftraggeber im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

7. Webhosting

7.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet dem Auftraggeber auch Hostingleistungen an. A. Eckert & C. Wetzel GbR kann zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die ggf. eingesetzten Drittunternehmen wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

7.2. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt A. Eckert & C. Wetzel GbR im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Auftraggeber erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.

7.3. Die Verfügbarkeit der von A. Eckert & C. Wetzel GbR zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von A. Eckert & C. Wetzel GbR nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von A. Eckert & C. Wetzel GbR etc.). Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

7.4. Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Auftraggeber auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von A. Eckert & C. Wetzel GbR zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, es sei denn, A. Eckert & C. Wetzel GbR hat diesen zu vertreten.

7.6. Es obliegt dem Auftraggeber, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage, hat er A. Eckert & C. Wetzel GbR oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Auftraggeber selbst.

7.7. Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern A. Eckert & C. Wetzel GbR Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird den Auftraggeber zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
  • Sobald die Stellungnahme des Auftraggeber vorliegt oder wenn der Auftraggeber innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Auftraggeber (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von A. Eckert & C. Wetzel GbR bereitgestellten Dienste, dessen Auftraggeber und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Auftraggeber (sofern vorhanden) berücksichtigen.
  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird den Auftraggeber über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Auftraggeber Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an A. Eckert & C. Wetzel GbR wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

8. Vermittlung von Hostingleistungen

8.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR vermittelt dem Auftraggeber Hostingleistungen von Drittanbietern. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen tritt A. Eckert & C. Wetzel GbR hierbei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei des Hostingvertrags. Vertragspartner des Auftraggeber ist der Hoster.

8.2. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist lediglich dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten an den Hoster weiterzuleiten. Die Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Hostingsysteme liegt hingegen allein beim Hoster; die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

Erstellung und Gestaltung von Content

9. Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung

9.1. Sofern vereinbart, erstellt A. Eckert & C. Wetzel GbR die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Auftraggeber. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. A. Eckert & C. Wetzel GbR schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Auftraggeber – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, A. Eckert & C. Wetzel GbR sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Auftraggeber sich und A. Eckert & C. Wetzel GbR selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass A. Eckert & C. Wetzel GbR von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.

9.3. Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Auftraggeber A. Eckert & C. Wetzel GbR selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

9.4. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Auftraggeber bei A. Eckert & C. Wetzel GbR gesondert zu beauftragen.

10. Cookie-Consent-Tool

10.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). A. Eckert & C. Wetzel GbR kann den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit.

10.2. A. Eckert & C. Wetzel GbR berät den Auftraggeber jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Auftraggeber, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Auftraggeber ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte schuldet A. Eckert & C. Wetzel GbR nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Auftraggeber alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters. Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

11. Gestaltung von Printprodukten

11.1. Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Auftraggeber (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen etc.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

11.2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Auftraggeber bei A. Eckert & C. Wetzel GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch A. Eckert & C. Wetzel GbR dar. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Auftraggeberanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt ein Vertrag zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber zustande.

11.3. Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Auftraggeber bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Auftraggeberwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist A. Eckert & C. Wetzel GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

11.4. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber zur Abnahme des Werks auffordern.

11.5. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Auftraggeber das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

11.6. Voraussetzung für die Tätigkeit von A. Eckert & C. Wetzel GbR ist, dass der Auftraggeber sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) A. Eckert & C. Wetzel GbR vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggeber entstehen, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

11.7. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

11.8. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet A. Eckert & C. Wetzel GbR bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

12. Abwicklung von Printaufträgen

12.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet dem Auftraggeber die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge und Ähnlichen) an. A. Eckert & C. Wetzel GbR übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet A. Eckert & C. Wetzel GbR die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

12.2. Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt A. Eckert & C. Wetzel GbR die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Auftraggeber ist in diesem Fall ausschließlich A. Eckert & C. Wetzel GbR. Zwischen dem Auftraggeber und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. A. Eckert & C. Wetzel GbR stellt dem Auftraggeber die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Auftraggeber nimmt die Printprodukte gegenüber A. Eckert & C. Wetzel GbR ab.

12.3. Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt A. Eckert & C. Wetzel GbR den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Auftraggeber ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. A. Eckert & C. Wetzel GbR tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Auftraggeber und dem Druckdienstleister. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. A. Eckert & C. Wetzel GbR informiert den Auftraggeber über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Auftraggeber ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Auftraggeber bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Auftraggeber, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. A. Eckert & C. Wetzel GbR haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. A. Eckert & C. Wetzel GbR stellt im Streitfall dem Auftraggeber – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens A. Eckert & C. Wetzel GbR nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

12.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft A. Eckert & C. Wetzel GbR die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Auftraggeber die finale Druckfreigabe erteilt hat.

13. Erstellung von Texten / Copywriting

13.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR erstellt für den Auftraggeber Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

13.2. Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR diese dem Auftraggeber zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Auftraggeber das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

13.3. Sofern A. Eckert & C. Wetzel GbR mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Auftraggeber; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Auftraggeber die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Auftraggeber die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

13.4. Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet A. Eckert & C. Wetzel GbR ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

14. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

14.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR übernimmt nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

14.2. Hierzu stellt der Auftraggeber bei A. Eckert & C. Wetzel GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch A. Eckert & C. Wetzel GbR dar. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Auftraggeberanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt ein Vertrag zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber zustande.

14.3. Voraussetzung für die Tätigkeit von A. Eckert & C. Wetzel GbR ist, dass der Auftraggeber sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) A. Eckert & C. Wetzel GbR vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

14.4. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Auftraggeber, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Auftraggeber nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

14.5. Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Auftraggeber in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

14.6. A. Eckert & C. Wetzel GbR überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

14.7. A. Eckert & C. Wetzel GbR räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit A. Eckert & C. Wetzel GbR. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von A. Eckert & C. Wetzel GbR durch den Auftraggeber weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

14.8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

15. Corporate Identity – Konzeption/Entwicklung

15.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR übernimmt nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber die Konzeption/Entwicklung der „Corporate-Identity“ (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Auftraggeber bei A. Eckert & C. Wetzel GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch A. Eckert & C. Wetzel GbR dar. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Auftraggeberanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt ein Vertrag zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und dem Auftraggeber zustande.

15.2. Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Auftraggeber bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Auftraggeberwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist A. Eckert & C. Wetzel GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

15.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Auftraggeber Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

15.4. Voraussetzung für die Tätigkeit von A. Eckert & C. Wetzel GbR ist, dass der Auftraggeber sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) A. Eckert & C. Wetzel GbR vor Auftragsbeginn oder zu einem anderweitig vereinbarten Zeitpunkt vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

15.5. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber zur Abnahme des Werks auffordern.

15.6. Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

15.7. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht.

15.8. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

15.9. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

16. KI-gestützte Inhalte

16.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist berechtigt, für die Erstellung von Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Ton oder Videos) im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen. Dies umfasst den Einsatz von KI-gesteuerten Tools und Algorithmen, um die Effizienz und Qualität der produzierten Inhalte zu verbessern.

16.2. Der Auftraggeber ist sich darüber bewusst, dass bei der Verwendung von KI-Technologien zur Erstellung von Inhalten die Ergebnisse variieren können und A. Eckert & C. Wetzel GbR keine absolute Kontrolle über jede einzelne Output-Detailgenauigkeit besitzt. A. Eckert & C. Wetzel GbR verpflichtet sich jedoch, angemessene Maßnahmen umzusetzen, um die Qualität und Relevanz der von KI erstellten Inhalte sicherzustellen; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

16.3. Will der Auftraggeber, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, muss der Auftraggeber seine Anforderungen klar und in Textform gegenüber A. Eckert & C. Wetzel GbR kommunizieren. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird solchen Anfragen nachkommen, wobei eventuell anfallende Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden können.

Marketing

17. SEO-Marketing

17.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet dem Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet A. Eckert & C. Wetzel GbR ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von A. Eckert & C. Wetzel GbR das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

Recruitingleistungen

18. Recruiting-Webseiten

18.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR erstellt für den Auftraggeber neue oder erweitert bestehende Webseiten, Webkomponenten oder einzelne Landingpages, die einem möglichst erfolgreichen Recruiting von Bewerbern dienen sollen (nachfolgend: „Recruiting-Webseiten“). Vertragsgegenstand ist die Erstellung und die Überlassung von Nutzungsrechten an der erstellten Webseite oder Webkomponente. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überträgt A. Eckert & C. Wetzel GbR nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbefristetes Nutzungsrecht an der erstellten Webseite / Landingpage / Webkomponente. Die Überlassung der Webseite kann durch Individualvereinbarung zeitlich befristet werden; hierbei erfolgt die Übertragung eines einfachen, räumlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechts für den zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbarten Zeitraum. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. den Angeboten von A. Eckert & C. Wetzel GbR . Grundsätzlich erstellt A. Eckert & C. Wetzel GbR die Recruiting-Webseiten auf Grundlage agiler Methoden.

18.2. Gegenstand der Erstellung der Recruiting-Webseiten ist in der Regel die Entwicklung neuer Recruiting-Webseiten oder Landingpages oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der gestalterischen Vorgaben des Auftraggeber. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge über die Webseitenerstellung sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. A. Eckert & C. Wetzel GbR schuldet nicht den Erfolg einer bestimmten Anzahl oder besonderen Art oder Beschaffenheit oder Güte von Bewerbungen.

18.3. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Recruiting-Webseiten im Namen des Auftraggeber veröffentlicht (insbesondere auch durch Benennung im Impressum und Ähnlichen). Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Auftraggeber. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Auftraggeber tätig.

18.4. Sobald die Recruiting-Webseiten fertiggestellt wurden, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.

18.5. Voraussetzung für die Tätigkeit von A. Eckert & C. Wetzel GbR ist, dass sämtliche vom Auftraggeber zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen A. Eckert & C. Wetzel GbR rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggeber entstehen, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

18.6. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von A. Eckert & C. Wetzel GbR nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

18.7. Ein Anspruch auf die Herausgabe der Recruiting-Webseiten und/oder von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

18.8. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Recruiting-Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

19. Erstellung von Recruiting-Texten

19.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR erstellt auf Wunsch für den Auftraggeber Texte (z.B. Stellenanzeigen, Texte für Recruiting-Webseiten, Social Media Posts, Texte für die Kommunikation im Rahmen der Mitarbeitergewinnung etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

19.2. Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR diese dem Auftraggeber zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Auftraggeber das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

19.3. Sofern A. Eckert & C. Wetzel GbR mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Auftraggeber; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar.

19.4. Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet A. Eckert & C. Wetzel GbR ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

20. Webhosting für Recruting-Webseiten

20.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet dem Auftraggeber auch Hostingleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit für die Recruiting-Webseiten an. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

20.2. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt A. Eckert & C. Wetzel GbR im Falle einer Beauftragung von Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Auftraggeber erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

20.3. Die Verfügbarkeit der von A. Eckert & C. Wetzel GbR zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von A. Eckert & C. Wetzel GbR nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von A. Eckert & C. Wetzel GbR etc.).

20.4. Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Auftraggeber auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

20.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von A. Eckert & C. Wetzel GbR zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, es sei denn, A. Eckert & C. Wetzel GbR hat diesen zu vertreten.

20.6. Es obliegt dem Auftraggeber, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage, hat er A. Eckert & C. Wetzel GbR oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Auftraggeber selbst.

20.7. Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern A. Eckert & C. Wetzel GbR Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird den Auftraggeber zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
  • Sobald die Stellungnahme des Auftraggeber vorliegt oder wenn der Auftraggeber innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Auftraggeber (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von A. Eckert & C. Wetzel GbR bereitgestellten Dienste, dessen Auftraggeber und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Auftraggeber (sofern vorhanden) berücksichtigen.
  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird den Auftraggeber über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Auftraggeber Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an A. Eckert & C. Wetzel GbR wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

21. Bewerbermanagement

21.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR informiert den Auftraggeber über neu eingehende Bewerber mit Hilfe hierfür eingerichteter und mit dem Auftraggeber abgestimmter Kanäle (beispielsweise per E-Mail).

21.2. Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprachen prüft A. Eckert & C. Wetzel GbR die eingehenden Bewerbungen nicht auf die Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Werthaltigkeit oder Geeignetheit.

21.3. Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprache führt A. Eckert & C. Wetzel GbR mit den Bewerbern keine Kommunikation.

21.4. Sofern A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber einen Zugang zu einer webbasierten Software für das Management der Jobbewerber zur Verfügung stellt, ist dieser Zugang auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzt. Die Software darf ausschließlich im Rahmen des/der vertragsgegenständlichen Bewerbungsprozesse eingesetzt werden. A. Eckert & C. Wetzel GbR kann zur Erfüllung dieser Leistung auf die Softwareangebote und Server von Dritten zurückzugreifen.

21.5. Der spezifische Leistungsumfang der SaaS-Lösung ist Gegenstand individueller Vereinbarungen bzw. richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite des Anbieters der Drittsoftware zwischen den Parteien.

21.6. A. Eckert & C. Wetzel GbR räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Auftraggeber, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Auftraggeber eingesetzten Hardware.

21.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt.

22. Datenlöschung im laufenden Betrieb und nach Vertragsbeendigung

22.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR und der Auftraggeber sind sich darüber im Klaren, dass im Rahmen der Bewerbungsprozesse aus datenschutzrechtlichen Gründen, bestimmte Löschfristen einzuhalten sind. Es obliegt dem Auftraggeber – als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO – den Löschturnus festzulegen und die Löschung vorzunehmen. Der Auftraggeber kann A. Eckert & C. Wetzel GbR mit der Löschung beauftragen. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die personenbezogenen Daten der Bewerber nicht proaktiv löschen (Integrität und Vertraulichkeit der Daten).

22.2. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird A. Eckert & C. Wetzel GbR die Bewerberdaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich löschen. Es obliegt dem Auftraggeber rechtzeitig sämtliche von ihm benötigte Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz / System abgelegt sind, zu übertragen, zu löschen oder zu sichern. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Beratung / Weiterbildung

23. Allgemeine Beratungsleistungen

23.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet dem Auftraggeber allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet A. Eckert & C. Wetzel GbR ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

24. Workshops und Seminare (mit Präsenz)

24.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet seinen Auftraggeber verschiedene Online- und Präsenz-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Seminar- bzw. Workshopleiter und Veranstaltungsort (bei Präsenzveranstaltungen) sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt. 

24.2. Auftraggeber und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen. Für An- und Abreise zu Präsenzveranstaltungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. 

24.3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

24.4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.  

24.5. In außergewöhnlichen Situationen (z.B. im Falle einer Pandemie) ist der Veranstalter ferner berechtigt, eine Live-Veranstaltung online durchzuführen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet in diesem Falle nur statt, wenn dem Teilnehmer die Teilnahme an der Online-Veranstaltung nicht zumutbar ist.

25. Workshops und Seminare (ohne Präsenz)

25.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet seinen Auftraggeber verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Workshops und/oder Seminaren zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form, Seminar- bzw. Workshopleiter sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt.

25.2. Auftraggeber und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.

25.3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die Seminar- bzw. Workshopleiter stets gewissenhaft auswählen. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist berechtigt, den Seminar- bzw. Workshopleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Seminar- bzw. Workshopleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Seminar- bzw. Workshopleiters für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

25.4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.

26. Schulungen

26.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR bietet seinen Auftraggeber verschiedene Online-Veranstaltungen in Form von Schulungen und/oder Seminaren („Schulungen“) zu vorab festgelegten Terminen an. Beginn, Ende, Inhalt, Form der Schulungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen und werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt.

26.2. Auftraggeber und Teilnehmer können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.

26.3. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die Schulungsleiter stets gewissenhaft auswählen. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist berechtigt, den Schulungsleiter jederzeit nach freiem Ermessen – auch kurzfristig – durch einen anderen geeigneten Schulungsleiter zu ersetzen, sofern dies dem Teilnehmer / dem Vertragspartner zumutbar ist. Ist der Wechsel des Schulungsleiter für den Teilnehmer / Vertragspartner unzumutbar kann der Teilnehmer / Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

26.4. Ein bestimmter Erfolg, der über die Durchführung einer gewissenhaft vorbereiteten und einer nach dem Ermessen des Veranstalters sinnvoll konzeptionierten Veranstaltung hinausgeht, ist nicht geschuldet.

Sonstige Bestimmungen

27. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von A. Eckert & C. Wetzel GbR ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

28. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn A. Eckert & C. Wetzel GbR den Auftraggeber hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

29. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beiA. Eckert & C. Wetzel GbR. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch A. Eckert & C. Wetzel GbR resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

30. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

31. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

31.1. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt A. Eckert & C. Wetzel GbR dem Auftraggeber – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

31.2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber A. Eckert & C. Wetzel GbR ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist A. Eckert & C. Wetzel GbR dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

31.3. Ferner ist A. Eckert & C. Wetzel GbR berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Impressum der von A. Eckert & C. Wetzel GbR erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Auftraggeber hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

31.4. Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

32. Vertraulichkeit

A. Eckert & C. Wetzel GbR wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggeber oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. A. Eckert & C. Wetzel GbR verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

33. Haftung/Freistellung

33.1. A. Eckert & C. Wetzel GbR haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt A. Eckert & C. Wetzel GbR fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag A. Eckert & C. Wetzel GbR nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von A. Eckert & C. Wetzel GbR ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von A. Eckert & C. Wetzel GbR für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

33.2. Der Auftraggeber stellt A. Eckert & C. Wetzel GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen A. Eckert & C. Wetzel GbR aufgrund von Verstößen des Auftraggeber gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

34. Schlussbestimmungen

34.1. Die zwischen A. Eckert & C. Wetzel GbR und den Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

34.2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von A. Eckert & C. Wetzel GbR als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

34.3. A. Eckert & C. Wetzel GbR ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. BestandsAuftraggeber werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der BestandsAuftraggeber nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; A. Eckert & C. Wetzel GbR ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

34.4. Umgang mit rechtswidrigen Inhalten
Sofern Ihnen A. Eckert & C. Wetzel GbR Speicherplatzkapazitäten zur Verfügung stellt (z.B. Im Rahmen eines Hostings) dürfen auf diesem Speicherplatz keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern A. Eckert & C. Wetzel GbR Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:

  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann A. Eckert & C. Wetzel GbR diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. A. Eckert & C. Wetzel GbR wird den Auftraggeber zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
  • Sobald die Stellungnahme des Auftraggeber vorliegt oder wenn der Auftraggeber innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird A. Eckert & C. Wetzel GbR eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Auftraggeber (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist A. Eckert & C. Wetzel GbR gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von A. Eckert & C. Wetzel GbR bereitgestellten Dienste, dessen Auftraggeber und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Auftraggeber (sofern vorhanden) berücksichtigen.
  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird den Auftraggeber über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
  • A. Eckert & C. Wetzel GbR wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Auftraggeber Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an A. Eckert & C. Wetzel GbR wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

Stand: Juni 2024