Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • § 1. Gültigkeit der Bestimmungen
  • § 2. Vertragsabschluss
  • § 3. Ablauf von Aufträgen
  • § 4. Terminabsprachen
  • § 5. Geheimhaltung
  • § 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
  • § 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  • § 8. Abnahme
  • § 9. Vergütung
  • § 10. Gewährleistung für werkvertragliche Arbeitsergebnisse
  • § 11. Haftungsbeschränkungen
  • § 12. Digitale Daten
  • § 13. Schlussbestimmungen

Präambel

Die Annekathrin Eckert und Christian Wetzel GbR, Wittstockstraße 5, 04317 Leipzig, (nachfolgend: Schein & Sein) ist eine inhabergeführte Manufaktur für Design und Internet.

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

Schein & Sein schließt alle Rechtsgeschäfte und führt alle ihre vertraglich vereinbarten Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen gegenüber demselben Vertragspartner, auch wenn die Einbeziehung der AGB nicht noch einmal explizit vereinbart wird. Einkaufs- und Lieferbedingungen oder sonstige AGB des Vertragspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1. Die Beauftragung von Schein & Sein kann per Brief oder E-Mail erfolgen. Für eine Beauftragung
soll der Auftraggeber von Schein & Sein die gewünschten Vertragsziele umfassend darlegen.

2.2. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit ausdrücklicher Annahmeerklärung von Schein & Sein gegenüber dem Auftraggeber. In der Annahmeerklärung fasst Schein & Sein die wesentlichen Vertragsinhalte zusammen. Wenn Schein & Sein die Annahme per Brief oder E-Mail erklärt, kommt der Vertrag spätestens zehn Werktage nach Zugang der Erklärung mit dem in diesem Bestätigungsschreiben erklärten Inhalt zustande, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.

§ 3. Ablauf von Aufträgen

3.1. Die Vertragsabwicklung erfolgt wenn nicht anders vereinbart in vier Phasen: Briefing-, Konzept-, Entwurfs- und Umsetzungsphase.

3.2. Grundlage für die Auftragserfüllung ist neben dem Vertrag die in der Briefingphase erstellte Projektbeschreibung, welche Schein & Sein vom Auftraggeber schriftlich erhält oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in Gesprächen, Workshops etc.) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe etc.) formuliert. Eine gegebenenfalls von Schein & Sein verfasste, schriftliche Projektbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die nicht vereinbart wurden, können die vereinbarten Termine gefährden und zu Preisanpassungen führen.

3.3. Nach Abschluss der Projektbeschreibung gemäß 3.2 erarbeitet Schein & Sein ein Konzept (Konzeptphase) und erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Entwurf (Entwurfsphase). Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs zweimalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder einmalig einen Zweitentwurf zu fordern, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bedürfen der Zustimmung von Schein & Sein und werden auf Grundlage des weiteren Arbeitsaufwandes von Schein & Sein auf Stundensatzbasis zusätzlich berechnet.

3.4. Der Auftraggeber hat sich innerhalb von 10 Werktagen nach Übersendung des Entwurfs über dessen Freigabe zu erklären. Wenn nach Ablauf von 10 Werktagen nach Übersendung des Entwurfs der Auftraggeber sich hierzu gegenüber Schein & Sein nicht äußert, gilt der Entwurf als freigegeben.

3.5. Anschließend erfolgt die Umsetzungsphase auf Grundlage des erstellten und freigegebenen Entwurfes.

§ 4. Terminabsprachen

4.1. Frist- und Terminabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Schein & Sein angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5. Geheimhaltung

5.1. Schein & Sein verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag/Angebot zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

5.2. Schein & Sein wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für Schein & Sein tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
5.3 Darüber hinaus vereinbaren die beiden Vertragsparteien, Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnen Erkenntnisse zu wahren.

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet. Dazu hat er Schein & Sein alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Die Liefertermine der beizubringenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel werden zuvor gemeinsam schriftlich festgelegt.

6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

6.3. Der Auftraggeber stellt die Schein & Sein von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Schein & Sein wegen eines Verhaltens geltend machen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

6.4. Schein & Sein ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Schein & Sein entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die etwaigen Fremdleistungen werden zuvor von Schein & Sein dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

6.5. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Schein & Sein abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Schein & Sein im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1. Jede Leistung von Schein & Sein erfolgt im Rahmen eines Urheberwerkvertrags, der neben der reinen Werkleistung auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken gerichtet ist.

7.2. Alle Konzepte, Ideen, Beratungs- und Kreativleistungen (auch Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Schein & Sein (bzw. den in ihrem Auftrag tätig gewordenen Dienstleistern) die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

7.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen, Ideen etc. dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Schein & Sein (bzw. den in ihrem Auftrag tätig gewordenen Dienstleistern) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Schein & Sein, eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten der vertraglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7.4. Schein & Sein (bzw. der in ihrem Auftrag tätig gewordenen Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Schein & Sein.

7.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schein & Sein auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Schein & Sein zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD).

7.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.8. Schein & Sein erstellt in der Regel für jeden Auftrag individuelle Strategien, Konzepte und Designs. Zwangsläufig werden jedoch von Schein & Sein für Auftragsbearbeitungen typische Gestaltungsstile (z. B. Schriften) oder einzelne grafische Elemente (z. B. bestimmte Fotos oder Grafiken) immer wieder verwendet. Der Auftraggeber erwirbt hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Schein & Sein (bzw. deren Grafikern) erstellten Arbeit – ausdrücklich keine Exklusivrechte.

§ 8. Abnahme

8.1. Die Abnahme der fertiggestellten Arbeit hat innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

8.2. Wenn nach Ablauf von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung der Schein & Sein keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt die Gesamtleistung  als abgenommen.

§ 9. Vergütung

9.1. Soweit vertraglich keine gesonderte, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung (Beratung, Entwürfe, Konzepte, Design,Projektmanagement etc.) nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 80,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.2. Die Vergütung von Nutzungsrechten für Leistungen der Schein & Sein erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – auf Basis des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.3. Die Vergütungen für Beratung, Konzepte, Entwürfe, Projektmanagement etc. und die Einräumung der Nutzungsrechte verstehen sich in Euro. Bereits die Anfertigung von Konzepten ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

9.4. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Schein & Sein berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

9.5. Aufwand für Fahrten und Übernachtungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber über die vereinbarte Vergütung hinaus mit dem unter 9.1. vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Schein & Sein zum Zielort mehr als 50 km beträgt.

9.6. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gem. 9.1. gesondert berechnet.

9.7. Der Auftraggeber kann im Rahmen des ersten Angebots zwei Autorenkorrekturen an den gelieferten Leistungen von Schein & Sein verlangen, ohne dass ihm dafür ein Mehraufwand berechnet wird. Ab der dritten Korrektur berechnet Schein & Sein die anfallende Zeit gem. dem unter 9.1. vereinbarten Stundensatz.

9.8. Schein & Sein kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind dies 1/3 der Gesamtvergütung nach Vertragsschluss, 1/3 nach Fertigstellung der Hälfte der zu erbringenden Vertragsleistung und 1/3 nach Ablieferung.

9.9. Die Gesamtvergütung ist insgesamt spätestens 14 Tage nach Abnahme und Rechnungslegung fällig.

§ 10. Gewährleistung für werkvertragliche Arbeitsergebnisse

10.1. Schein & Sein verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

10.2. Schein & Sein verpflichtet sich bei Mängeln der auf Grundlage werkvertraglicher Verpflichtung erbrachten Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

§ 11. Haftungsbeschränkungen

11.1. Die Haftung Schein & Sein beschränkt sich auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und in deren Rahmen Schein & Sein schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie auf die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2. Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.

11.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen AGB vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.4. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen der Schein & Sein.

11.5. Schein & Sein bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

§ 12. Digitale Daten

12.1. Schein & Sein ist nicht verpflichtet, Original-Dateien oder -layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Original-Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

12.2. Hat Schein & Sein dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur geändert werden mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Schein & Sein.

12.3. Sofern der Auftraggeber zur Auftragsdurchführung Schein & Sein Bild-, Ton-, Textmaterialien etc. notwendigerweise zur Verfügung zu stellen oder zu beschaffen hat, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig, auf jeden Fall aber vor der Entwurfsphase, in einem unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

§ 13. Schlussbestimmungen

13.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Schein & Sein die für ihn erstellten Konzepte und Kreativleistungen etc. bei Bedarf als Referenz auf ihrer Website ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste von Schein & Sein aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, welche Schein & Sein für Agenturen ausführt, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und denen gegenüber Schein & Sein zu Anonymität bzw. Kundenschutz verpflichtet ist.

13.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von Schein & Sein gespeichert werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

13.3. Erfüllungsort für die Vertragsleistungen ist der Sitz von Schein & Sein (D-04317 Leipzig).

13.4. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich vereinbart werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

13.5. Soweit in diesen AGB Schriftlichkeit vereinbart ist, reicht auch die Korrespondenz per E-Mail.

13.6. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

13.7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.8. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Schein & Sein, soweit der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Unter mehreren in Betracht kommenden Gerichtsständen kommt die Wahl Schein & Sein zu.

Stand: 23.10.2023